Regionale Unterstützung…
ANTRÄGE
Bei der Entscheidung über die Bezuschussung einzelner Maßnahmen im Rahmen des Stiftungszwecks werden folgende Zuschussquoten für die Ausschüttung von Stiftungsvermögen festgelegt:
| Zuschussfähige Kosten | Ausschüttung |
|---|---|
| < 1.000,- € | 100 % |
| < 5.000,- € | 80 % |
| < 10.000,- € | 70 % |
| < 50.000,- € | 60 % |
| < 100.000,- € | 45 % |
| > 100.000,- € | 35 % |
| Zuschuss- |
Ausschüttung |
|---|---|
| < 1.000,- € | 100 % |
| < 5.000,- € | 80 % |
| < 10.000,- € | 70 % |
| < 50.000,- € | 60 % |
| < 100.000,- € | 45 % |
| > 100.000,- € | 35 % |
Bezuschusst werden Sachkosten im Rahmen eines konkreten Projektes, soweit eine Drittmittelfinanzierung die Kosten nicht abdeckt und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht des Antragstellers vorgelegt wird.
Eine Ausschüttung für projektbezogene Personalkosten kann in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls erfolgen.
Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Hospitalausschuss, der aus 16 Mitgliedern besteht. Der Ausschuss tagt in der Regel drei bis vier Mal pro Kalenderjahr.

