Vergabe von Bauplätzen im Erbbaurecht
25.08.2022 – Bauplätze – Neubaugebiet „Ehemalige Stadtgärtnerei“ Donnersbergstraße – Gärtnereistraße – Zypressenweg
Die Stiftung Bürgerhospital Kaiserslautern vermarktet das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei im Erbbaurecht. Angeboten werden insgesamt 21 Bauplätze zur Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern (in der Liste EH, DHH, RH). Den Reihenhäusern sind jeweils ein PKW-Stellplatz mit 16 m² sowie die anteilige Fläche der Privatstraße (28 bzw. 29 m²) zugeordnet.
Bei den zu vergebenden Baugrundstücken können Interessierte zwischen zwei verschiedenen Modellen im Erbbaurecht wählen.
Entrichtung des Erbbauzinses in Höhe von 4% auf den vollen Bodenrichtwert (290 € pro m²). Ablösen der Erschließungskosten (109 € pro m²) und entrichten des Erbbauzinses in Höhe von 4% auf den Restwert 181 € pro m²).
Ein Erwerb der Grundstücke ist nicht möglich, die Vergabe findet ausschließlich im Erbbaurecht statt.
Ansprechpartner beim Referat Finanzen – Abteilung Liegenschaften
Frau Höfli , Telefon: 0631 365 2656
Herr Kuntz, Telefon: 0631 365 2583
E-Mail:
Bei Fragen hinsichtlich der Bebauung wenden Sie sich bitte an die Bauberatung (Zimmer 1325 im 13.OG des Rathauses)
Frau Sibylle Klein,
Telefon: 0631 365 4145
Detailliertere Informationen zum Neubaugebiet können Sie dem Exposé sowie dem Bebauungsplan entnehmen.
Bewerbung und Antrag auf einen Bauplatz
Vergabe von Bauplätzen im Erbbaurecht
25.08.2022 – Bauplätze – Neubaugebiet „Ehemalige Stadtgärtnerei“ Donnersbergstraße – Gärtnereistraße – Zypressenweg
Die Stiftung Bürgerhospital Kaiserslautern vermarktet das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei im Erbbaurecht. Angeboten werden insgesamt 21 Bauplätze zur Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern (in der Liste EH, DHH, RH). Den Reihenhäusern sind jeweils ein PKW-Stellplatz mit 16 m² sowie die anteilige Fläche der Privatstraße (28 bzw. 29 m²) zugeordnet.
Bei den zu vergebenden Baugrundstücken können Interessierte zwischen zwei verschiedenen Modellen im Erbbaurecht wählen.
Entrichtung des Erbbauzinses in Höhe von 4% auf den vollen Bodenrichtwert (290 € pro m²). Ablösen der Erschließungskosten (109 € pro m²) und entrichten des Erbbauzinses in Höhe von 4% auf den Restwert 181 € pro m²).
Ein Erwerb der Grundstücke ist nicht möglich, die Vergabe findet ausschließlich im Erbbaurecht statt.
Ansprechpartner beim Referat Finanzen – Abteilung Liegenschaften
Frau Höfli , Telefon: 0631 365 2656
Herr Kuntz, Telefon: 0631 365 2583
E-Mail:
Bei Fragen hinsichtlich der Bebauung wenden Sie sich bitte an die Bauberatung (Zimmer 1325 im 13.OG des Rathauses)
Frau Sibylle Klein,
Telefon: 0631 365 4145
Detailliertere Informationen zum Neubaugebiet können Sie dem Exposé sowie dem Bebauungsplan entnehmen.